Elternvereinbarung

Elterninformation – Vereinbarung

 

kitaRo die Kindertagesstätte der Genossenschaft Kindertagesstätte Roggwil mit Sitz in 4914 Roggwil ist eine Einrichtung für die familienergänzende Kinderbetreuung.

 

Die Kindertagesstätte kitaRo ist für Eltern aus verschiedenen Familienstrukturen, Nationalitäten und Religionen, die für ihr/e Kind/er eine ausserfamiliäre Betreuung brauchen oder wünschen.

 

Erfahrene Kleinkinderzieherinnen, Personen aus pflegerischen und pädagogischen Berufen sowie Lernende Fachfrau Betreuung Kinder sorgen für eine Atmosphäre der Geborgenheit. In dieser Gemeinschaft werden die Kinder begleitet, individuell unterstützt und gefördert. Im Vordergrund steht die emotionale, soziale und körperliche Entwicklung der Kinder.

 

1. Aufnahme

 

Über die Aufnahme und das Eintrittsdatum entscheidet die Betriebsleitung der Kindertagesstätte kitaRo.

Es werden Kinder von acht Wochen bis zum Eintritt in den Kindergarten betreut. Ein längerfristiger und regelmässiger Aufenthalt ist dabei im Interesse des Kindes wichtig.

 

Berücksichtigt werden Kinder:

 

  • vorzugsweise aus der Gemeinde Roggwil;
  • aus anderen Gemeinden des Kantons Bern

 

Die Kinder werden nach folgenden Prioritäten aufgenommen:

 

  • Kinder die regelmässig mindestens an zwei Tagen oder an vier Halbtagen pro Woche einen Betreuungsplatz beanspruchen;
  • Geschwister von Kindern, die bereits die Tagesstätte besuchen;
  • Kinder von allein erziehenden Eltern;
  • Kinder von Eltern mit niedrigem Einkommen;
  • Einzelkinder.

 

Vollzeitbetreuung (Montag – Freitag) über eine begrenzte Zeit sind bei aussergewöhnlichen Begebenheiten möglich (schwere Krankheit eines Elternteils, schwierige familiäre Situation, etc.), sofern die Umstände dies zulassen.

 

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte besteht nicht.

 

 

 

2. Kontakt vor dem Eintritt

 

Klären Sie die möglichen Präsenztage für Ihr Kind in der Kindertagesstätte ab, bevor Sie mit dem Arbeitgeber Ihre Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz besprechen.

Bevor Ihr Kind in die Kindertagesstätte eintritt, sollten Sie mit ihm mindestens viermal die Tagesstätte besuchen. Sie helfen ihm damit über die schwierige Eingewöhnungszeit hinweg. Besprechen Sie mit uns die Organisation dieser Besuche.

 

3. Öffnungszeiten

 

Die Kindertagesstätte kitaRo ist geöffnet von

 

Montag bis Freitag ab 06.30  bis 18.30 Uhr.

 

Die Kinder müssen bis spätestens 09.00 Uhr bzw. 14.00 Uhr bei uns eintreffen, damit wir mit der ganzen Gruppe den Halbtag gemeinsam beginnen können.

Für das Abholen Ihres Kindes sollten Sie genügend Zeit einplanen. Dies bedeutet: Sie sollten spätestens um 18.15 Uhr  in der Tagesstätte eintreffen.

 

Während zwei Wochen im Herbst (Wo 39 und 40), zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an gesetzlichen Feiertagen bleibt die Tagesstätte geschlossen.

Der Vorstand der Genossenschaft legt die täglichen Öffnungszeiten auf Antrag der Betriebsleitung fest.

 

4. Betreuungszeiten

 

Ganzer Tag:              06.30– 18.30 Uhr

 

Halber Tag:               Vormittags 06.30–12.00 Uhr oder nachmittags 13.00–18.30 Uhr

 

Dreivierteltag:         Vormittags 06.30–14.00 Uhr oder nachmittags 11.00–18.30 Uhr

 

Kleinere Abweichungen sind in Absprache mit dem Team möglich.

 

5. Zusammenarbeit Eltern – Kindertagesstätte

 

Ihr Kind verbringt einen Teil der Woche bei uns in einer altersgemischten Kindergruppe. Dabei macht es verschiedenste Erfahrungen, erlebt Neues und lernt den Umgang mit anderen Kindern und Erwachsenen. Eine gute Betreuung bedingt auch eine enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Kindertagesstätte.

 

Darum werden wir Sie neben dem täglichen Kontakt einmal pro Jahr zu einem Elterngespräch einladen. Dabei reden wir über die Entwicklung Ihres Kindes, sein Verhalten und sein Befinden – aber auch über die Zusammenarbeit  zwischen Ihnen und dem Tagesstätte-Team. Selbstverständlich können Sie jederzeit zusätzliche Gespräche mit uns vereinbaren.

 

Aus Gründen der Sicherheit ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind in der Kindertagesstätte persönlich der Betreuerin übergeben – und es auch persönlich wieder abholen. Wird Ihr Kind von einer Drittperson abgeholt, sind die Betreuerinnen darauf angewiesen, dass Sie uns rechtzeitig informieren.

 

 

6. Kleidung und persönliche Gegenstände

 

Wir halten uns oft im Freien auf. Die Kinder sollen mit den Kleidern herumtollen, werken, mit Sand und Wasser spielen dürfen – und auch einmal schmutzig werden. Wir sind froh, wenn Sie Ihr Kind entsprechend der Jahreszeit anziehen und für Notfälle eine Reserve-Bekleidung bei uns lassen. Bitte bringen Sie Regenbekleidung und -stiefel mit, welche in der Tagesstätte bleiben. Um Verwechslungen zu vermeiden, bitten wir Sie, die Kleider zu kennzeichnen.

 

Für Ihr Kind kann es wichtig sein, dass es sein Lieblingsspielzeug mitbringen darf;  Waffen und Kriegsspielzeuge sind hingegen nicht erwünscht.

 

Für Kleider und persönliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

 

7. Absenzen / Ferien

 

Bitte melden Sie uns kürzere Abwesenheiten spätestens am Vortag. Damit wir möglichst optimal planen können, bitten wir Sie, uns über Ferienabwesenheiten Ihres Kindes frühzeitig zu informieren.

 

Bleibt Ihr Kind der Tagesstätte unentschuldigt fern, so schulden Sie für die Dauer der unentschuldigten Abwesenheit den vollen kostendeckenden Tarif.

 

Kranke Kinder können wir nicht betreuen. Falls Ihr Kind wegen Krankheit die Tagesstätte nicht besuchen kann, melden Sie es bitte bis spätestens 08.00 Uhr des Betreuungstages ab.

 

8. Medizinisches

 

Bitte übergeben Sie uns eine Kopie des Impfausweises und evtl. eines Allergikerausweises. Informieren Sie uns auch, falls Ihr Kind auf eine spezielle medizinische Betreuung angewiesen ist oder eine besondere Diät einzuhalten ist.

In Notfällen wenden wir uns an den nächstgelegenen Arzt Dr. A. Teuscher oder Dr. B. Morgenthaler oder an das SRO in Langenthal. Selbstverständlich versuchen wir Sie sofort zu benachrichtigen.

 

 

9. Elternbeiträge

 

Die Betreuungskosten sind auf dem Tarifblatt aufgeführt.

Ist eine kurzfristige Verschiebung des Betreuungstages aus beruflichen Gründen notwendig (Sitzungen, Kurse, spezielle Einsätze), nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wenn ein freier Platz vorhanden ist, suchen wir eine Lösung innerhalb derselben Woche. Zusätzliche Betreuungstage werden berechnet.

 

Massgebendes Einkommen pro Monat

 

Die Beiträge werden anhand des Monatseinkommens der Eltern eines Kindes bemessen und sind auf dem Formular zur Berechnung der Elternbeiträge ersichtlich.

Das massgebende monatliche Einkommen umfasst:

  • den Bruttolohn inklusive Anteil des 13. Monatslohnes;
  • Ersatzeinkommen (ohne Sozialhilfe);
  • Gratifikationen / Leistungsprämien;
  • Kinder- und Betreuungszulagen;
  • Unterhaltsbeiträge;
  • Ortszulagen;
  • Renten, Pensionen und andere wiederkehrende Leistungen;
  • Haushaltsbeitrag Partner/In.

 

Weitere Angaben zur Berechnung des Monatseinkommens entnehmen Sie dem Beiblatt „Grundlagen zur Berechnung der Betreuungsgebühren“.

 

Erhebung der Beiträge

 

Für die Festlegung des massgebenden Einkommens sind Sie verpflichtet, der Kindertagesstätte folgende Unterlagen vorzulegen:

 

  • Lohnausweis des Arbeitgebers, resp. Bestätigung der Einwohnergemeinde betr. Bruttoeinkommen gemäss Steuerbescheid für selbständig Erwerbende;
  • Schriftlicher Beleg über Renten, Stipendien, Unterhaltsbeiträge und Arbeitslosenentschädigungen.

 

Aufgrund der im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungszeiten und der Tarifstufe wird eine Monatspauschale ermittelt. Diesen Elternbeitrag müssen Sie innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlen.

Bei Zahlungsverzug bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Bei wiederholten, unbegründeten Zahlungsrückständen kann der Betreuungsplatz gekündigt werden. Der Entscheid wird durch den Vorstand der Genossenschaft Kindertagesstätte Roggwil ausgesprochen.

 

Die Elternbeiträge werden zu Beginn eines jeden Jahres überprüft und allfällig neu festgesetzt.

 

10. Versicherungen und Haftung

 

Ihr Kind muss bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichert sein. Zudem empfehlen wir Ihnen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

 

Wir haben für alle Kinder eine zusätzliche Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, über welche Ihr Kind während seines Aufenthaltes in der Tagesstätte (ab Übergabe bis zum Abholen) mitversichert ist, falls es Drittpersonen einen Schaden zufügen sollte. Von den Eltern kann pro Schadenereignis einen Selbstbehalt von Fr. 100.– erhoben werden.

 

11. Namens- und Adressänderung, Einkommensänderung

 

Wechselt Ihre Wohnadresse, der Name oder die Telefonnummer, teilen Sie uns dies bitte möglichst rasch mit.

 

Einkommensänderungen melden Sie uns bitte ebenfalls, da Sie eventuell in eine neue Tarifstufe wechseln.

 

12. Auflösung der Elternvereinbarung

 

Diese Elternvereinbarung wird aufgelöst bei:

 

Kündigung des Betreuungsplatzes

 

Die Kündigung hat schriftlich jeweils auf Ende des Monats zu erfolgen, unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten.

 

Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Tagesstätte

 

Bei gegensätzlicher Auffassung in Erziehungsfragen, Nicht-Einhalten von Abmachungen (wie Nicht-Beachten der Öffnungszeiten etc.) oder gestörtem Vertrauensverhältnis behalten wir uns vor, in Absprache mit dem Vorstand der Genossenschaft Kindertagesstätte Roggwil die Vereinbarung aufzulösen.

 

13. Schweigepflicht

 

Wir als Betreuungspersonen verpflichten uns, über alle Einzelheiten, über die wir in unserer Tätigkeit Kenntnis erhalten, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

 

 

14. Beschwerdeweg

 

Sollten Sie mit der Betreuung Ihres Kindes nicht zufrieden sein oder irgendwelche Fragen haben, so wenden Sie sich an die Betriebsleitung.

 

Beschwerden über die Betriebsleitung können beim Vorstand der Genossenschaft Kindertagesstätte Roggwil vorgebracht werden.

 

 

Diese Vereinbarung wurde vom Vorstand der Genossenschaft Kindertagesstätte Roggwil am  24. November 2003 genehmigt. Überarbeitet im Januar 2011.

 

Die Betriebsleitung

 

Yolanda Büschi                                         Rosemarie Wagner

Vorstand kitaRo                                            Leiterin kitaRo